DEUTSCHE GESETZEBDSG
 Erster Unterabschnitt. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung


§ 27 Anwendungsbereich
§ 28 Datenspeicherung, -übermittlung und -nutzung für eigene Zwecke
§ 29 Geschäftsmäßige Datenspeicherung zum Zwecke der Übermittlung
§ 30 Geschäftsmäßige Datenspeicherung zum Zwecke der Übermittlung in anonymisierter Form
§ 31 Besondere Zweckbindung
§ 32 Meldepflichten