Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen |
[ § 8a | § 9 ] § 8b Einwendungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet können Einwendungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 7 nur schriftlich erhoben werden. Die Zustellung des Zulassungsbescheides nach § 7 Abs. 1 erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. |