Mit dem Schlagwort Komplexitätssteigerung sind die Diagnosen
des vorangegangenen Kapitels auf einen abstrakten Nenner zugespitzt.
Regulierung ist - sofern die Diagnosen zutreffen - gezwungen, damit
umzugehen. Regulierung tendiert - dies war bereits in den Prämissen
der Arbeit (siehe Kapitel 2) enthalten -
unter diesen Bedingungen selbst zu erhöhter Komplexität: Ihre
Aufgaben wachsen, statt zu schrumpfen; gleichzeitig werden die
traditionellen Regulierungsinstrumente, da unterkomplex, immer
stumpfer
.
Aus explizit systemtheoretischen Voraussetzungen hat Frank Marcinkowski (1993) eine Reihe von Schlußfolgerungen für die Regulierungsdebatte gezogen. Er schlägt den Einsatz reflexiven Rundfunkrechts zum Zwecke kontextueller (Rundfunk-)''ßteuerung vor und bietet auf diese Weise eine Möglichkeit an, den Steuerungsbegriff zu retten. Damit kommt er in gewisser Weise Medienrechtlern wie Wolfgang Hoffmann-Riem entgegen, die am Ziel einer solchen Steuerung generell festhalten wollen; Hoffmann-Riem (1995) plädiert jedoch für den Rückzug auf die Regulierung der Selbstregulierung, also für explizit reflexiv werdende Regulierungsmodelle. Das - auch von Hoffmann-Riem geteilte - Modell einer dualen Informationsordnung, in dem die public service-Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgehoben werden könnte, hat u. a. Herbert Kubicek (1995a) in die Debatte gebracht. Sie verallgemeinert das Doppelspiel von privat-kommerziellen und öffentlich(-rechtlich)en Medien für die heraufziehende digitale Medienwelt.