Aber man muß auch konstatieren, daß dem Kindstod oft genug nachgeholfen wurde. Zum einen ist eine gewisse halbabsichtliche Fahrlässigkeit zu erkennen, zum anderen auch das vorsätzliche Töten der eigenen Nachkommenschaft.
Häufig waren die Familien zu arm, um noch ein weiteres Kind ernähren zu können. Trotzdem war Abteibung oder Verhütung ( z. B. durch "coitus interruptus") nicht möglich, da dies von der Kirche strikt abgelehnt wurde. Also versuchte man, sich der Neugeborenen zu entledigen. Dies geschah allerdings nicht auf direkte Art und Weise, sondern fahrlässig durch Sorglosigkeit. Viel zu früh gab man die Kinder zu Ammen, man nahm sie mit ins Bett, wo sie kläglich erstickten, man ließ sie unbeobachtet usw. Schuld empfand man anscheinend nicht, gab man die Kinder doch in die Hand Gottes, der die unschuldigen Wesen ganz nach seinem Belieben zu sich nehmen konnte oder eben nicht.
Diese Handlungsweisen waren natürlich nicht die Regel, aber sie kamen auch nicht so selten vor.
Noch viel, viel seltener geschah es, daß Eltern ihre Kinder ermordeten. Kindsmord wurde auch mit schweren Strafen bedroht. Bei Kindsmord im Mittelalter und der Frühen Neuzeit handelt es sich fast immer um Fälle, wo junge Frauen und Mädchen ihre unehelichen Kinder umbrachten.