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Infolge des Radikalenerlasses kommt es auf der Grundlage von Erkenntnissen
der Verfassungsschutzämter zur Überprüfung von insgesamt
3,5 Millionen Bewerbern und Angehörigen des Öffentlichen
Dienstes, die zu zahlreichen Einstellungsverweigerungen
und Entlassungen führen.
Das Aktionskomitee für Berufsverbote
erhält am 5. Juni 1975 auf einer Vollversammlung im
Henry-Ford-Bau – die wegen der ca. 5000 erschienenen Teilnehmer
aus dem Auditorium maximum in mehrere Hörsäle übertragen
wird – die Zustimmung zu seinem Arbeitsprogramm und den Auftrag,
für Betroffene
des Radikalenerlasses eine anwaltliche Unterstützung zu organisieren
sowie das Vorgehen der Senatsverwaltung gegen Bewerberinnen und Bewerber
zu dokumentieren. Das Präsidialamt der FU stellt dem Aktionskomitee
gegen Berufsverbote für dessen Sekretariat Räume zur Verfügung.
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Quelle: Universitätsarchiv der FU.