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31.5.1975

Komitee gegen Berufsverbote an der FU gegründet

Infoblatt des Aktionskomitees gegen Berufsverbote Infolge des Radikalenerlasses kommt es auf der Grundlage von Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter zur Über­prüfung von insgesamt 3,5 Millionen Bewerbern und Ange­hörigen des Öffentlichen Dienstes, die zu zahlreichen Ein­stellungsverweigerungen und Entlassungen führen.
 
Das Aktionskomitee für Berufsverbote erhält am 5. Juni 1975 auf einer Vollversammlung im Henry-Ford-Bau – die wegen der ca. 5000 erschienenen Teilnehmer aus dem Auditorium maximum in mehrere Hörsäle übertragen wird – die Zustim­mung zu seinem Arbeitsprogramm und den Auftrag, für Betroffene des Radikalenerlasses eine anwaltliche Unter­stützung zu organisieren sowie das Vorgehen der Senatsver­waltung gegen Bewerberinnen und Bewerber zu dokumentie­ren. Das Präsidialamt der FU stellt dem Aktionskomitee gegen Berufsverbote für dessen Sekretariat Räume zur Verfügung.
Zum Vergrößern auf das Bild klicken. Quelle: Universitätsarchiv der FU.
 
Ausstellungstafel der GEW Berlin zu den Berufsverboten Tafel aus der Ausstellung "Berufsverbote und politische Disziplinierung in West-Berlin – Vorgeschichte und Aus­wirkungen des Radikalenerlasses von 1972" (Januar 2022)
Zum Vergrößern auf das Bild klicken. Quelle und © GEW Berlin.

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