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15.10.1961

Der gewählte neue Rektor der FU, der Rechtswissenschaftler Ernst Heinitz, tritt sein Amt an.


  Schwarz-Weiß-Foto von Ernst Heinitz
Fotograf unbekannt, Quelle: Universitätsarchiv
der FU
, Colloquium-Bildarchiv
  Ernst Heinitz (* 1.1.1902, † 11.5.1998)
 
Heinitz studiert von 1919 bis 1923 Rechtswissenschaft an der Friedrich-Wil­helms-Universität in Berlin. Er promoviert 1926 in Hamburg.
1932 wird er zum Vorsitzenden des Berliner Arbeitsgerichts ernannt und 1933 durch das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Richteramt entfernt. Er emigriert 1933 nach Italien und arbeitet hier in einer Anwaltskanzlei sowie als Lehrbeauftragter an der Universität Florenz. Er kehrt 1948 nach Deutschland zurück und nimmt einen Ruf an die Universität Erlan­gen an.
Von 1952 bis 1970 ist er Ordinarius für Strafrecht, Prozessrecht und Arbeits­recht an der Freien Universität. Außerdem ist er seit 1953 in der Berliner Justiz tätig, zunächst als beisitzender Richter beim Landgericht, seit 1955 als Kam­mergerichtsrat und von 1959 bis 1967 als Senatspräsident beim Kammerge­richt.
Von 1961 bis 1963 ist er der 9. Rektor der FU.
 
Heinitz werden zahlreiche Ehrungen zuteil. 1965 wird ihm der Rang eines "Grande Ufficiale al merito della Repubblica Italiana" verliehen. 1972 wird er mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutsch­land ausgezeichnet.
 
1992 erhält er die "Ernst-Reuter-Plakette", mit der der Berliner Senat in- und auslän­dische Persönlichkeiten für kommunale Verdienste oder für Verdienste in Wissen­schaft, Wirtschaft, Politik oder Kunst auszeichnet. Weitere FU-Angehö­rige, denen diese Plakette verliehen wird, sind der Politologe Richard Löwenthal (1978) und der Theologe Helmut Gollwitzer (1989).
 
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