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5.7.1952

Beschluss des FU-Senats gegen Antisemitismus und Neofaschismus


  Senatsbeschluss 5.7.1952
Auszug aus den FU-Mitteilungen für Dozenten und Studenten
(Nr. 18, 1. August 1952) ,Quelle: Universitätsarchiv der FU

 
  Transkript des Textes des Senatsbeschlusses:
 
ENTSCHLIESSUNG
Der Senat der Freien Universität hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 1952 beschlossen, daß es mit der Zugehörigkeit als Student an der Freien Universität nicht vereinbar ist, einer Vereinigung anzugehören, die
a) gegen Völkerverständigung wirkt,
b) totalitäre Ziele erstrebt und billigt,
c) Methoden anwendet, empfiehlt oder billigt, die der     freiheitlichen Demokratie widersprechen,
d) den Antisemitismus betreibt, fördert oder billigt,
e) neofaschistische Tendenzen verfolgt,
f) das Ansehen der Universität schädigt,
g) das Prinzip der Satisfaktion mit der Waffe vertritt oder     Mensuren schlägt,
h) auf Grund akademischer Zugehörigkeit eine Höherwertigkeit     der Ehre in Anpruch nimmt.
Des weiteren hat der Senat der Freien Universität erneut bestätigt, daß das Tragen von Farben für Studenten der Universität untersagt ist
a) in den Räumen und auf den Grundstücken der Universität,     bei Gelegenheit von Veranstaltungen von Hochschulen oder     sonst im Hochschulbereich,
b) öffentlich-demonstrativ.
 
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