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Ernst Eduard Hirsch (* 20.1.1902, † 1985)
Nach seinem Jurastudium ist Hirsch in Frankfurt Privatdozent
und Landgerichtsrat.
Er wird 1933 wegen seiner jüdischen Herkunft entlassen und
folgt im selben Jahr einem Ruf der türkischen Regierung auf den
Lehrstuhl für Handelsrecht an der Universität Istanbul.
Ab 1943 lehrt er an der juristischen Fakultät der Universität
Ankara. Er ist beteiligt an der Abfassung des türkischen
Handelsgesetzbuches und des türkischen Gesetzes zum Urheberrecht.
Ab 1952 lehrt er bis zu seiner Emeritierung 1968 an der FU.
1953 wird Ernst Eduard Hirsch zum 5. Rektor der FU gewählt.
Literatur:
- Meißner, Joachim: Ein Friedberger in den Diensten Atatürks – Zum
100. Geburtstag des Juristen Prof. Dr. Ernst Eduard Hirsch, in: Wetterauer
Geschichtsblätter 52/2003
- Bakirdögen, Ayhan: Die Türkei als Exilland während der Zeit des
Nationalsozialismus, in: Neue Zürcher Zeitung vom 20./21. März 1999
Fotograf unbekannt, Quelle:
Universitätsarchiv der FU