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15.7.1953

Zum neuen Rektor der FU wird der Rechtswissenschaftler Ernst Eduard Hirsch gewählt.

Schwarz-Weiß-Foto von Ernst Eduard Hirsch Ernst Eduard Hirsch (* 20.1.1902, † 1985)
 
Nach seinem Jurastudium ist Hirsch in Frankfurt Privatdozent und Landgerichtsrat.
Er wird 1933 wegen seiner jüdischen Herkunft entlassen und folgt im selben Jahr einem Ruf der türkischen Regierung auf den Lehrstuhl für Handelsrecht an der Universität Istanbul.
Ab 1943 lehrt er an der juristischen Fakultät der Universität Ankara. Er ist beteiligt an der Abfassung des türkischen Handelsgesetzbuches und des türkischen Gesetzes zum Urheberrecht.
Ab 1952 lehrt er bis zu seiner Emeritierung 1968 an der FU.
1953 wird Ernst Eduard Hirsch zum 5. Rektor der FU gewählt.
 
Literatur:
- Meißner, Joachim: Ein Friedberger in den Diensten Atatürks – Zum 100. Geburtstag des Juristen Prof. Dr. Ernst Eduard Hirsch, in: Wetterauer Geschichtsblätter 52/2003
- Bakirdögen, Ayhan: Die Türkei als Exilland während der Zeit des Nationalsozialismus, in: Neue Zürcher Zeitung vom 20./21. März 1999
Fotograf unbekannt, Quelle: Universitätsarchiv der FU

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